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50+1 am Scheideweg: Am Ende können alle gewinnen

27. Oktober 2021 | Trending | BY Julius Eid

Spotlight | Die Einschätzung des Bundeskartellamtes zu Ausnahmen von der 50+1-Regel könnten den deutschen Fußball nachhaltig verändern. Die Lösung des Konfliktes könnte dabei im Kompromiss liegen.

Die 50+1-Regel und damit einer der Grundpfeiler des deutschen Fußballs stehen vor einer der richtungsweisendsten Fragen der jüngeren Vergangenheit. Das Bundeskartellamt sieht die Ausnahmeregelungen für die Vereine Wolfsburg, Leverkusen und Hoffenheim als Verstoß gegen die Wettbewerbsgleichheit und erwartet bis Ende des Monats eine Stellungnahme durch die betroffenen Clubs. Ein Fortbestehen der Ausnahmen scheint nur möglich, wenn die 50+1-Regel selber aufgehoben wird. Die einzig sinnvolle Lösung wäre also die Rückführung der „Ausnahme-Klubs“ in normale Vereinsstrukturen um die soziale Verankerung des deutschen Fußballs nicht zu beschädigen. Helfen könnte dabei die Suche nach einem Kompromiss.

Was ist 50+1?

Beginnen wir ganz von vorne und werfen einen kurzen Blick auf die 50+1-Regel und was diese überhaupt bedeutet. Es handelt sich hierbei um eine Regelung, die in den Statuten des DFB und der DFL verankert ist und die dafür Sorge tragen soll, dass externe Investoren keine Stimmenmehrheit in, von Vereinen gegründeten, Kapitalgesellschaften halten können. Es ist mittlerweile bei vielen Vereinen der Fall, dass Vereine ihre Profimannschaften in ebensolche Gesellschaften ausgliedern. 50+1 legt fest, dass für diese Profimannschaften nur eine Lizenzierung für den Ligabetrieb stattfinden kann, wenn 50 % der Stimmrechte und mindestens eine weitere Stimme weiterhin beim Mutterverein liegen. Übernahmen durch Investoren, wie sie in anderen Ländern mittlerweile Gang und Gebe sind, sind so in Deutschland damit nicht möglich.

Vielschichtige positive Wirkungen

Die positiven Wirkungen der 50+1-Regel sind vielschichtig und sie werden selbst im Eckwertepapier des DFB – in welchem die Begründung zum Erlass der Regelung dargelegt wurde – nicht vollständig erfasst. Die Sicherstellung des Einflusses der Mitglieder, eine Förderung der Identifikation der Fans, eine Förderung der gesellschaftlichen Verantwortung des Fußballs, die Verbindung von Profisport & Breitensport, der Beitrag zur Integrität des sportlichen Wettbewerbs und die Sicherstellung von sportlichen und ethischen Idealen gegenüber wirtschaftlichen Abwägungen der professionellen Clubs. Für all diese Punkte trägt 50+1 Sorge. Solche positiven Wirkungen der Regelung hat das Bundeskartellamt in der Zwischenzeit auf Initiative der DFL zur Vornahme einer Einschätzung anerkannt und die 50+1-Regel als eine gut begründete regulatorische Auflage im Fußball eingestuft.

Das Heimtrikot des VfL Wolfsburg

Photo by Ronny Hartmann/Getty Images

Wettbewerbsverzerrungen durch Ausnahmeregelungen

So weit so gut, wären da nicht die Ausnahmeregelungen von der 50+1-Regel, die dazu führen, dass sich die Werksclubs aus Leverkusen und Wolfsburg ebenso wenig an die Regel halten müssen, wie die TSG Hoffenheim, die nachträglich die Ausnahmeregelung in Anspruch genommen hat. Eben diesen Ausnahmeregelungen hat das Bundeskartellamt eine wettbewerbsverzerrende Wirkung attestiert. Sie resultiert daraus, dass die Eigentümer dieser Clubs aufgrund ihrer umfassenden Stimmrechte wohl eher dazu bereit sind, den Clubs eine wiederkehrende Finanzierung zur Verfügung zu stellen, weil sie deren Verwendung aufgrund ihrer Stimmrechte sinnvoll kontrollieren können.

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Keine einfachen Lösungen

Auf den ersten Blick scheint der Entzug dieser Ausnahmeregelungen die einfache und logische Lösung zu sein. Doch dem Vernehmen nach haben die betroffenen Vereine einen Rechtsanspruch auf Beibehaltung der aktuellen Konstellation, da sie die explizit kodifizierte Ausnahmeregelung in Anspruch genommen haben und ein Bestandsschutz zur Geltung kommt. Ein weiterer diskutierter Lösungsansatz ist nun, dass die Ausnahme-Clubs die Wettbewerbsverzerrung ausgleichen könnten, wenn sie im Rahmen der Verteilung der Fernsehgelder etwa auf einen Teil der ihnen zustehenden Erlöse verzichten. Ein solcher „Deal“ aber wird wahrscheinlich den Kriterien des Bundeskartellamtes nicht gerecht, weil eine Kompensation auf diesem Weg nicht 1:1 gelingen kann und Wettbewerbsungleichheiten verbleiben würden. Es gibt vor diesem Hintergrund also keine einfache Lösung in einer Diskussion, die für den deutschen Fußball richtungsweisend ist.

50+1 oder die Ausnahmeregelung

Bei rein technischer Betrachtung gibt es wohl nur zwei Konstellationen, die die Bedenken des Bundeskartellamtes auflösen können: 1. Eine Wettbewerbsgleichheit ließe sich herstellen durch die Abschaffung der Ausnahmeregelungen. 2. Eine Wettbewerbsgleichheit ließe sich herstellen durch eine Abschaffung der 50+1-Regel. Geht man bei Gegenüberstellung dieser Alternativen nun zwei Schritte zurück und betrachtet die Konstellation, verbleibt bei rationaler Betrachtung – trotz des Bestandsschutzes der Ausnahme-Clubs – nur die Schaffung eine Wettbewerbsgleichheit durch Abschaffung der Ausnahmeregelung. Eine Abschaffung der 50+1-Regel selber würde schließlich die Regulation des deutschen Fußballs ad absurdum führen. Zum Wohl einer Ausnahme auf die grundsätzliche Regel zu verzichten und gleichzeitig die soziale Verankerung des professionellen deutschen Fußballs, um die uns halb Europa beneidet (und deren Zweck einmal zugespitzt am Beispiel von Newcastle United wohl offensichtlicher nicht werden kann) aufzugeben, macht keinen Sinn. Nur in der Abschaffung der Ausnahmen kann also eine Lösung bestehen. Aber wie kann diese aussehen?

Vorteile für die Ausnahme-Clubs unter 50+1

Nun ist zunächst einmal festzuhalten, dass den Ausnahme-Clubs auch Vorteile erwachsen, wenn sie ihrer Anhängerschaft ein wesentliches und 50+1-konformes Stimmengewicht ermöglichen. Sie decken sich zum Teil schon mit den oben beschriebenen positiven Wirkungen. Hinzu kommen positive Folge-Effekte die Partizipationsmöglichkeiten der Anhängerschaft auslösen, wie etwa eine Intensivierung des Supports an Spieltagen, vielfältiges ehrenamtliches Engagement, eine auch finanzielle Unterstützung wie sie von anderen Clubs etwa mit Fan-Anleihen in Anspruch genommen wird und ein Imagegewinn mit entsprechendem Potential auch auf Sponsoren-Seite.

Trotzdem sträuben sich die Ausnahme-Clubs gegen eine Rückführung in Vereinsstrukturen und könnten bei Abschaffung der Ausnahmeregelung eine rechtliche Auseinandersetzung entfachen. Wie so oft könnte ein Kompromiss zwischen den Parteien hier einen Ausweg bieten. Wenn man die Ausnahme-Clubs mit einem Entgegenkommen zum Einlenken und damit zum Verzicht auf die Ausnahmeregelung bringen könnte, hätten am Ende alle gewonnen. Ein solcher Kompromiss könnte materieller Natur sein, aber auch kreativere Lösungen sind nicht ausgeschlossen. Wie wäre es zum Beispiel, wenn man den betroffenen Vereinen eine häufigere Teilnahme an den sogenannten Spitzenspielen am Samstagabend zusichert? Auch der Image-Gewinn für die Ausnahme-Klubs könnte ein Anreiz für ebendiese sein. Vielleicht ist es also nötig, in diese Richtung zu denken, obwohl aus partnerschaftlicher Perspektive wohl Kompromiss-Angebote nicht erforderlich wären. Schließlich haben die betreffenden Clubs über einen langen Zeitraum von den Ausnahmen profitiert und sportliche Erfolge erzielt, die wohl ohne die finanziellen Vorteile der Ausnahmeregelung nicht möglich gewesen wären.

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Zum Wohle des deutschen Fußballs

Klar ist, dass eine Bereinigung der jetzigen Situation alternativlos ist. Zu eindeutig ist die Einschätzung des Bundeskartellamtes und sollte man nicht reagieren, deutet sich eine rechtliche Durchsetzung an. Eine Beseitigung der rechtlichen Schieflage lässt sich also nicht länger aufschieben. In der Zwischenzeit haben die Ausnahme-Clubs eine teils eindrucksvolle Clubhistorie aufgebaut, sportliche Erfolge verwirklicht und sind so auch gerüstet für eine etwas eigenständigere weitere Entwicklung in Relation zu ihren Eigentümern – Bayer AG, Volkswagen AG und Dietmar Hopp. Zudem würden den Eigner wesentliche Entscheidungsbefugnisse verbleiben, wenn die Mehrheit der Stimmrechte auf die Vereine und ihre Mitglieder übergehen.

Denn die Kapitalanteile würden natürlich bei den Eigentümern verbleiben und aufgrund der engen wirtschaftlichen Verbindung würden die Betroffenen auch nach wie vor über ein wirtschaftlich bedingtes Entscheidungsgewicht verfügen. Finanzielle Vorteile aus der engen wirtschaftlichen Verbindung zu ihren Eigentümern würden also verbleiben, nur kämen die Vorteile aus der Partizipationsmöglichkeit der Mitglieder hinzu. Wenn dann noch Kompromiss-Angebote durch die Liga und die anderen Clubs hinzukommen würden und die so oft beschworene Liga-Solidarität gelebt wird, dann könnte es vielleicht gelingen, eine der wichtigsten und richtungsweisendsten Problematiken des deutschen Fußballs so aufzulösen, dass es am Ende nur Gewinner gibt.  Es wäre zum Wohle des deutschen Fußballs.

Joachim Lammert & Julius Eid

Photo by Friso Gentsch/Pool via Getty Images

Julius Eid

Seit 2018 bei 90PLUS, seit Riquelme Fußballfan. Gerade die emotionale Seite des Sports und Fan-Themen sind Julius‘ Steckenpferd. Alleine deshalb gilt: Klopp vor Guardiola.


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