Mainz 05 hat den ursprünglich bis Sommer 2027 datierten Vertrag mit Marco Richter vorzeitig aufgelöst – und verschafft dem 28-Jährigen damit trotzdem eine reguläre Wechselperspektive. Der Angreifer trainiert weiterhin vollständig mit seinen bisherigen Teamkollegen am Bruchweg, gilt transferrechtlich aber seit dem 1. September als vertragslos und kann bis zum 31. Januar auch außerhalb der offiziellen Wechselperioden von einem neuen Klub registriert werden, wie kicker berichtet.
Abfindung statt regulärem Vertragsende
Möglich macht das eine Abfindungsregelung: Richter verzichtet im Zuge der Auflösung auf einen Teil seines eigentlich zustehenden Gehalts, bleibt im Gegenzug aber Teil der Mainzer Trainingsgruppe und hält sich so für einen neuen Arbeitgeber fit. Laut kicker dürfte die Konstruktion in der Bundesliga-Historie bislang einmalig sein – einen ähnlich gelagerten Fall einer vorzeitigen Vertragsauflösung gab es zuletzt bei Renato Sanches und PSG.
Kein Klub bis zum Deadline Day
Richter fand bis zum Bundesliga-Deadline-Day am 1. September keinen neuen Verein. Mainz hatte den Offensivspieler 2023 für gut drei Millionen Euro von Hertha BSC verpflichtet, ehe zwischenzeitliche Leihen zum Hamburger SV und zu Darmstadt 98 folgten – die Leihe zum HSV im August 2024 hatte seinerzeit unter anderem die Zeit vermeldet. Ohne konkretes Angebot vor Fristende einigten sich Klub und Spieler stattdessen auf die vorzeitige Vertragsauflösung.
Stationen des Angreifers
| Station | Wechselart | Details |
|---|---|---|
| Hertha BSC → Mainz 05 | Transfer (2023) | Ablöse von gut drei Millionen Euro |
| Mainz 05 → Hamburger SV | Leihe | Zwischenzeitlicher Leihaufenthalt |
| Mainz 05 → Darmstadt 98 | Leihe | Zwischenzeitlicher Leihaufenthalt |
| Mainz 05 | Vertragsauflösung | Vor Ablauf der Wechselfrist zum 1. September, ursprünglich bis Sommer 2027 datiert |
Sein Spielerprofil bei Transfermarkt weist entsprechend keinen aktuellen Verein mehr aus – formal ist Richter seit dem 1. September Freelancer im Trainingsanzug seines bisherigen Arbeitgebers.
Prüfung bei der Bundesliga und mögliche Nachahmer
Dass Richter trotz eines eigentlich bis Ende August laufenden Kontrakts bereits als vertragslos im Sinne der Transferbestimmungen gilt, ließen Klub und Spieler eigens von der Bundesliga bestätigen. Die FIFA-Grundregel verlangt dafür nicht, dass ein Spieler bereits zu Beginn der Wechselperiode am 1. Juli ohne Vertrag war – entscheidend ist der Status spätestens vor deren Ende.
Für Mainz bedeutet die Lösung mehr Flexibilität bei Kader und Gehaltsstruktur, ohne dem Spieler die Anschlussfähigkeit zu nehmen – laut Kicker auch ein Zeichen der Wertschätzung für Richters untadeliges Verhalten. Die Branche dürfte genau beobachten, ob der Mainzer Sonderweg bei künftigen Transferfenstern Schule macht.

