UEFA gibt Rahmenbedingungen für potenzielle Ausrichter der EURO 2028 bekannt

12. Oktober 2021 | News | BY Michael Bojkov

News | Die UEFA hat die Rahmenbedingungen für potenzielle Ausrichter der EURO 2028 bekanntgegeben. 

UEFA will Ausrichter im September 2023 ernennen

Wie die UEFA heute Nachmittag bekanntgab, müssen Mitgliedsverbände, die an der Ausrichtung der EURO 2028 interessiert sind, bis spätestens März 2022 ihr Interesse bekunden. Die Ernennung des Ausrichters soll im September 2023 erfolgen. Wie die vorausgegangenen Turniere, soll auch die EURO 2028 mit 24 Mannschaften über 51 Spiele ausgetragen werden. Eine gemeinsame Bewerbung zweier oder mehrerer Mitgliedsverbände ist möglich, sofern die Länder geographisch nah beieinander liegen.



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Interessenten müssen zehn Stadien mit folgenden Kriterien bereitstellen

  • Mindestens ein Stadion, vorzugsweise zwei Stadien, mit einer Sitzplatzkapazität von mindestens 50.000
  • Mindestens vier Stadien mit einer Sitzplatzkapazität von mindestens 40.000 Plätzen
  • Mindestens drei Stadien mit einer Sitzplatzkapazität von mindestens 30.000 Plätzen

Der Zeitplan für Bewerber sieht wie folgt aus

  • 23. März 2022: Frist für die nationalen Verbände zur Bestätigung ihres Interesses an einer Bewerbung
  • 30. März 2022: Die Anforderungen für die Bewerbung werden den Bietern zur Verfügung gestellt
  • 5. April 2022: Bekanntgabe der Bieter durch die UEFA
  • 2. April 2023: Frist für die Einreichung des endgültigen Bewerbungsdossiers
  • September 2023: Ernennung des Gastgebers der EURO 2028

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Michael Bojkov

Lahm & Schweinsteiger haben ihn einst zum Fußball überredet – mit schwerwiegenden Folgen: Von Newcastle über Frankfurt bis Cádiz saugt Micha mittlerweile alles auf, was der europäische Vereinsfußball hergibt. Seit 2021 bei 90PLUS und vorwiegend in Spanien unterwegs.