Gnadengesuch abgelehnt! 1. FC Köln scheitert mit Antrag gegen die Transfersperre

10. Juli 2024 | News | BY Philipp Overhoff

Wegen der aktuell laufenden Transfersperre hat der 1. FC Köln ein Gnadengesuch bei der FIFA eingereicht. Trotz teilweise nachvollziehbarer Argumente lehnte der Weltverband dieses jedoch ab.

Köln bezieht sich auf den Fall Diarra

Der 1. FC Köln ist während der aktuellen Transferphase bereits das zweite Mal in Folge zur Untätigkeit verdammt. Im Frühjahr 2023 hatte der Weltverband FIFA den Effzeh zu einer Sperre für zwei Wechselperioden verdonnert. Grund dafür war die Verpflichtung des Slowenen Jaka Cuber Potocnik. Der Youngster löste seinen Vertrag beim dortigen Top-Klub Olimpija Ljubljana einseitig auf und unterzeichnete nur einen Tag später in Köln.



Die FIFA sah in dieser Angelegenheit eine Mitschuld bei den Domstädtern und sprach einen zwei Perioden andauernden Bann aus. Da der Effzeh im Sommer 2023 noch vor den internationalen Sportsgerichtshof (CAS) zog, wurde die Sperre für das vergangene Sommer-Transfer-Fenster zunächst aufgehoben. Da diese jedoch erst im Mai ausgesetzt wurde, gingen den Rheinländern potenzielle ablösefreie Neuzugänge durch die Lappen. Somit begann die Vollstreckung der Strafe im letzten Winter und dauert bis einschließlich der aktuellen Transferphase an.

Wie der kicker berichtet, haben die Kölner nun ein Gnadengesuch bei der FIFA eingereicht. Mit zwei Argumente wollte der Traditionsverein den Weltverband dabei überzeugen. Gegenüber dem Fußball-Fachmagazin erklärte Effzeh-Geschäftsführer Christian Keller: „Zum einen – vereinfacht ausgedrückt – die Tatsache, dass wir mit dem Abstieg und den dazugehörigen wirtschaftlichen Folgen schon genug bestraft wurden.“

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Darüber hinaus führten die Müngersdorfer auch den Fall Lass Diarra an. Vor dem Europäischen Gerichtshof wird aktuell ein Verfahren zwischen dem französischen Ex-Spieler und der FIFA verhandelt. Im Jahre 2014 löste Diarra – ähnlich wie 2022 Potocnik – seinen Vertrag einseitig und laut CAS ohne ausreichenden Grund auf. Der geplante Wechsel zum belgischen Klub RSC Charleroi kam nicht zustande, da dieser eine Bestrafung befürchtete.

Mittlerweile scheint Diarra vor Gericht allerdings gute Karten zu haben, denn der zuständige Paragraph der FIFA-Transferreglements könnte dem aktuellen europäischen Recht widersprechen. EuGH-Generalanwalt Maciej Szpunar stellte daher kürzlich einen Schlussantrag vor, der zugunsten von Diarra ausfallen würde.

Letztendlich wurde das Kölner Gnadengesuch von der FIFA allerdings abgelehnt. „Wir wussten, dass die Erfolgsaussichten gering sind, wollten aber dennoch nichts unversucht lassen. Insofern waren wir von der Ablehnung des Gnadengesuchs nicht überrascht“, erklärte Keller auf kicker-Nachfrage, zeigte jedoch auch gegenüber der FIFA-Entscheidung Verständnis. „Die FIFA sieht hier aber das Problem der Präjudiz, solange der EuGH noch kein Urteil gefällt hat. Ich kann das nachvollziehen.“

(Photo by Helge Prang/Getty Images)


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