News | Im Zuge der Corona-Pandemie gab es die ein oder andere Regeländerung. Unter anderem wurden aufgrund des straffen Terminkalenders fünf Auswechslungen pro Spiel erlaubt, die meisten Ligen haben dies auch umgesetzt.
Rot für Husten: Absichtliche Handlung muss vorliegen
Das für solche Regeländerungen zuständige International Football Association Board (kurz: IFAB) hat nun noch eine weitere Regel hinzugefügt und den Strafenkatalog angepasst. Die neue Richtlinie wurde zum Schutz vor dem Coronavirus in das Regelwerk aufgenommen.
Wie unter anderem der Kicker berichtet, besteht die Möglichkeit, dass die Schiedsrichter für absichtliches Husten in unmittelbarer Nähe eines Gegenspielers die rote Karte ausgesprochen wird. Dafür muss eine eindeutige Handlung vorliegen, bei „zufälligem Husten oder bei einem großen Abstand zwischen den Spielern solle der Schiedsrichter keine Maßnahmen ergreifen“, heißt es.
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(Photo by Gabriele Maltinti/Getty Images)

