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90PLUS » Klage gegen neue FIFA-Regel: Spielerberater scheitern an niederländischem Gericht
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Klage gegen neue FIFA-Regel: Spielerberater scheitern an niederländischem Gericht

Michael Bojkov
11.05.23, 16:30
Michael Bojkov
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FIFA
(Photo by Catherine Ivill/Getty Images)

News | Führende europäische Fußballagenten sind wegen eines neuen Reglements für Spielerberater juristisch gegen die FIFA und den KNVB vorgegangen. Ihr Vorhaben scheiterte jedoch.

Klage gegen FIFA abgewendet

Seit neuestem müssen Agenten aus der Fußballbranche eine offizielle Prüfung der FIFA bestehen, um als Spielerberater zugelassen zu werden. Rund 48 Prozent der Teilnehmer haben die erste Prüfung nicht bestanden und werden mit dem 1. Oktober ihre Lizenz verlieren. In dieser Woche beantragte die European Football Agents Association (EFAA) gemeinsam mit einer führenden niederländischen Agentur und zwei einzelnen Agenten vor dem niederländischen Zentralgericht eine einstweilige Verfügung gegen die FIFA und den niederländischen Fußballverband KNVB. Darüber berichtet der Telegraph.

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Die Kläger stellten die Rechtmäßigkeit der neuen Regeln infrage und argumentierten, dass Agenten als Teilnehmer am Spiel nicht in die Zuständigkeit der FIFA fallen. Zudem warfen sie dem Weltverband vor, dass die geplante Obergrenze für Berater-Honorare gegen das nationale und europäische Wettbewerbsrecht verstoße.

Die neue Prüfung wurde von der FIFA eingeführt, um die Standards zu schützen und die weltweit wachsende Zahl von Agenten im Fußball zu begrenzen. Allein in England ist die Zahl der Spielerberater seit der Abschaffung der vorherigen Prüfung im Jahr 2015 von etwa 500 auf mehr als 2000 gestiegen. Die Kläger argumentierten, dass die Änderungen einen Verstoß gegen die Gesetze über den freien Niederlassungs- und Dienstleistungsverkehr darstellen.

Der zuständige Richter sah derweil keinen Grund für eine einstweilige Verfügung und wies die Forderungen der Beschwerdeführer zurück. Er verwies auf die Regelung, die es den Vertretern ermöglicht, die neue Prüfung so oft abzulegen, wie sie wollen, bis sie bei den 20 Multiple-Choice-Fragen die Mindestpunktzahl von 75 Prozent erreicht haben.

Zudem argumentierte das Gericht, dass die neuen Vorschriften nur transferbezogene Tätigkeiten betreffen, so dass sie weiterhin in anderen Bereichen des Sportmanagements tätig sein können. Die Kläger müssen nun für die gesamten Kosten des Verfahrens aufkommen, wie das Zentralgericht mitteilte.

(Photo by Catherine Ivill/Getty Images)

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