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90PLUS » Streit mit der DFL: DAZN zieht vor Schiedsgericht
Bundesliga

Streit mit der DFL: DAZN zieht vor Schiedsgericht

90PLUS
01.05.24, 13:28
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DAZN
BOCHUM, GERMANY - APRIL 26: A DAZN Microphone is seen before the Bundesliga match between VfL Bochum 1848 and TSG Hoffenheim at Vonovia Ruhrstadion on April 26, 2024 in Bochum, Germany. (Photo by Leon Kuegeler/Getty Images)

Der Streit zwischen der DFL und DAZN geht in die nächste Runde. Der Streamingdienst ist nun vor Gericht gezogen.

DAZN: Sprecher bestätigt formalen Schritt

Der Streaminganbieter DAZN ist im Streit mit der Deutschen Fußball Liga (DFL) um die TV-Rechte erwartungsgemäß vors Schiedsgericht gezogen. Diesen fristgemäß eingeleiteten formalen Schritt bestätigte ein Sprecher auf SID-Anfrage. Gemäß der Ausschreibungsunterlagen ist jener Gang vor ein Schiedsgericht für einen Streifall als erste Instanz vorgesehen, zuletzt hatten sich DAZN und DFL mit Attacken und Vorwürfen öffentlich bekriegt.

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Vor einem Schiedsgericht kann im Normalfall jede Streitpartei einen unabhängigen Schiedsrichter benennen. Diese zwei Schiedsrichter wählen zusammen einen vorsitzenden Schiedsrichter aus. Das Trio soll schließlich eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts herbeiführen. Gelingt dies nicht, kann es auch einen Rechtsspruch vorbringen. Das entsprechende Schiedsverfahren könnte sich durchaus bis August hinziehen, die Ausschreibung der TV-Rechte wäre in der Schwebe.

Wegen des Disputs mit DAZN hatte die DFL Mitte April die Auktion der deutschsprachigen Medienrechte für die vier Spielzeiten von 2025/26 bis 2028/29 ausgesetzt. Konkret geht es um das Rechtepaket B, das die Samstagsspiele der Bundesliga um 15.30 Uhr sowie die Einzelspiele am Freitagabend und die Relegation enthält.

DAZN fühlt sich benachteiligt, weil sein Angebot für dieses Rechtepaket abgelehnt wurde, obwohl es „das finanziell attraktivste und überzeugendste“ gewesen sei. Der Streaminganbieter hatte zuletzt öffentlich mit einem „jahrelangen“ Rechtsstreit gedroht. Nach dem Schiedsspruch könnte DAZN womöglich noch vor ordentliche Gerichte ziehen, dies wäre dann der Beginn eines vermutlich jahrelangen Rechtsstreits. (sid)

(Photo by Leon Kuegeler/Getty Images)

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