News | Der Plan der DFL, Milliarden durch den Verkauf von Anteilen an Erlösen einer neuen Tochtergesellschaft einzunehmen, droht zu scheitern. Aufgrund des geltenden Vereinsrechts müssen alle Vereine diesem Plan zustimmen.
DFL: Platzt der geplante Vermarktungs-Deal?
Wie die Sport Bild in ihrer Print-Ausgabe vom Mittwoch berichtet, könnten die Pläne der DFL, neue Einnahmen zu generieren, bereits durch das Veto eines Vereins aus den ersten beiden Ligen in Deutschland scheitern. Geplant ist, 12,5 Prozent der Erlöse einer neuen DFL-Tochtergesellschaft an Investoren zu veräußern. Dies betrifft vorrangig die Vermarktung der TV-Rechte, sowohl national als auch international. Angeboten wurde der Kauf den Investoren CVC, EQT, KKR, Advent, Blackstone und Bridgepoint, für 20, 25 oder 30 Jahre.
Der Vermarktungs-Deal könnte jedoch scheitern. Denn das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Vereinsrecht besagt unter Paragraf 33 „Satzungsänderung“: „Zur Änderung des Zweckes des Vereins ist die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich.“ Dieses Recht gilt auf beim DFL e.V.
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Rechtsexperten sind der Ansicht, dass eine Zweckänderung vorliegt, wenn der Investor Kontroll- und Einflussmöglichkeiten in der neuen DFL-Vermarktungsgesellschaft hat. Das Vereinsrecht besagt, dass eine Zweidrittel-Mehrheit für eine Satzungsänderung nicht ausreicht. Alle 36 Profivereine müssten zustimmen, eine Enthaltung oder Gegenstimme würde bereits das Aus der Pläne bedeuten. Die drei besten Investoren-Angebote sollen den Vereinen auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung präsentiert werden, die Ende April stattfinden soll. Es darf mit großer Spannung erwartet werden, wie die finale Abstimmung zu dem Deal ausfällt.
(Photo by Thomas Lohnes/Getty Images)

