Im Dezember vermeldete die DFL den Durchbruch bei der Investorenfrage: Dank einer knappen Zweidrittelmehrheit bei der Abstimmung unter den Klubs ist die Tür für einen externen Geldgeber geöffnet. Um Nägel mit Köpfen zu machen, bedarf es allerdings einer Satzungsänderung – und die erfordert eine weitere Abstimmung.
DFL überzeugt: Klubs zur Ja-Stimme verpflichtet
Am 11. Dezember stimmten 24 der 36 Klubs für den Einstieg eines Investors. Damit erreichte die DFL, wenn auch denkbar knapp, die erforderliche Zweidrittelmehrheit, um Gespräche mit potenziellen Geldgebern zu eröffnen. Doch es gibt nach wie vor einen Haken: Der Antrag von Präsidium und Aufsichtsrat der DFL, der der Sportschau vorliegt, enthält eine nicht ganz unwichtige Randnotiz: Um einen Investor ins Boot zu holen, bedarf es einer Satzungsänderung und damit einer weiteren Abstimmung.
[sc name=“dugout_aktuelles_video“ ][/sc]
Aktuelle News und Storys rund um die Bundesliga
Die DFL ist der Ansicht, dass die Klubs der erforderlichen Satzungsänderung bereits zugestimmt hätten, indem sie den Antrag unterschrieben haben. In diesem steht nämlich auch: „Die Mitglieder des DFL e.V. verpflichten sich, den im Hinblick auf die Umsetzung der Vermarktungspartnerschaft erforderlichen Änderungen der Satzung und des Ligastatuts des DFL e.V. in einer separaten Mitgliederversammlung zuzustimmen.“
Dass das rechtens ist, davon ist die DFL offenbar überzeugt. „Die DFL vertraut darauf, dass alle Klubs diesen Beschluss beachten“, teilte der Ligaverband der Sportschau mit. Mit dem von der Mitgliederversammlung „wirksam angenommenen Antrag inklusive dieser expliziten (Selbst-)Verpflichtung dürfen das Präsidium, die zustimmenden Klubs und letztlich alle Klubs darauf vertrauen, dass die für die Umsetzung der Transaktion erforderlichen Änderungen der Satzung des DFL e. V. beschlossen werden“.
Zudem verweist die DFL darauf, dass die Satzung die Klubs dazu verpflichte, satzungsgemäß geschlossene Verträge umzusetzen. Dazu gehöre auch die Zustimmung zu einer erforderlichen Anpassung der Satzung. „Die DFL geht selbstverständlich davon aus, dass die Satzungsregelungen eingehalten werden“, heißt es im Schreiben.
Vereinsrechtsexperte sieht keine Verpflichtung der Klubs
Professor Lars Leuschner, Vereinsrechtsexperte an der Universität Osnabrück, sieht das etwas anders. Aus dem Beschluss folge „ganz sicher keine durchsetzbare Verpflichtung der Klubs, zukünftig einer Satzungsänderung zuzustimmen“, erklärte der Jurist gegenüber der Sportschau. Muss die Investorenfrage also erst ungeahnte juristische Hürden bestehen, um endgültig geklärt zu werden? Damit ein möglicher Investoreneinstieg scheitert, müssten allerdings weniger als 24 Klubs gegen die Satzungsänderung stimmen, was angesichts des Abstimmungsresultates im Dezember unrealistisch erscheint.
Aktuelle befindet sich die DFL in Verhandlungen mit zwei möglichen Investoren. Die Rahmenbedingungen sehen vor, dass der Anleger für die kommenden 20 Jahre acht Prozent der DFL-Einnahmen kassiert und im Gegenzug per sofort eine Milliarde Euro investiert. Die Finanzspritze soll insbesondere bei der internationalen Vermarktung der Bundesliga neue Möglichkeiten schaffen. Gleichwohl versichert die DFL, dass der Investor keinen Einfluss auf Themen wie die Spielplangestaltung, die Ansetzung von Spielen im Ausland oder den Ligamodus Einfluss nehmen können wird.
(Photo by Simon Hofmann/Getty Images for DFB)


