Kampf um die TV-Rechte: Gang vor Gericht wäre ein großes Risiko für DAZN

29. Mai 2024 | News | BY Philipp Overhoff

Der Streit um die Vergabe der Bundesliga-TV-Rechte schlägt weiterhin hohe Wellen. DFL und DAZN stehen derzeit vor einem unabhängigen Schiedsgericht, einen Gang vor ein ordentliches Gericht sollte sich der Streamingdienst nach Meinung von Rechtsexperten aber gut überlegen.

TV-Rechte: DFL und DAZN vor dem Schiedsgericht

Über den Verkauf der Bundesliga-TV-Rechte für den Zeitraum von 2025/2026 bis 2028/2029 besteht weiterhin Unklarheit. Die DFL stoppte die Aktion nach gerade einmal einem Tag, da der Streamingdienst DAZN rechtlich gegen den Verkauf des Sky-Pakets vorging. Dieses beinhaltete 196 Partien am Freitagabend und Samstagnachmittag.



Geht es nach der DFL-Geschäftsführung, so hat DAZN die notwendige Bankbürgschaft nicht schnell genug eingereicht. Die Plattform selbst pocht aber darauf, für diesen Vorgang bis Februar 2025 Zeit zu haben. Die von DAZN vorgelegte Patronatserklärung akzeptierte die DFL nicht, auch da das Unternehmen aus Ismaning derzeit Verbindlichkeiten in Höhe von 50 Millionen Euro bei der Deutschen Fußball Liga besitzt.

Aktuell befinden sich die Parteien vor einem unabhängigen Schiedsgericht, wobei DFL und DAZN jeweils einen Richter nominierten. Wie die SPORT BILD nun berichtet, geht man in Kreisen des DFL-Präsidiums davon aus, dass der Streamingdienst bei einer Niederlage vor dem Schiedsgericht vor ein ordentliches Gericht ziehen würde.

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Dieser Schritt wäre nach Meinung zahlreicher Rechtsexperten allerdings mit einem enormen Risiko verbunden. Laut Sportrechtler Thomas Dehesselles seien die Erfolgsaussichten vor einem OLG “gering”. Außerdem könne DAZN bei einem anhaltenden Rechtsstreit auch bei seinen Partnern wie der UEFA oder der NBA an Vertrauen verlieren. Unabhängig vom Spruch des Schiedsgerichts könnte DAZN die Kartellrechtswidrigkeit der Vergabe auch vor dem OLG Düsseldorf geltend machen. In diesem Fall stünde eine Verkürzung der Verkaufsperiode von vier auf zwei Jahren im Raum.

(Photo by Christian Kaspar-Bartke/Getty Images)

 


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