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90PLUS » Bundesliga | DFL will Heimspiele in fremden Stadien sowie 5 Wechsel erlauben
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Bundesliga | DFL will Heimspiele in fremden Stadien sowie 5 Wechsel erlauben

Chris McCarthy
13.05.20, 13:48
Chris McCarthy
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News | Am Mittwoch kommen die Klubs der ersten beiden Bundesligen in getrennten Videokonferenzen zusammen. Am Donnerstag sollen die gemeinsamen Beschlüsse der 36 Profiklubs erfolgen. Auf der Tagesordnung steht unter anderem eine Satzänderung, wonach die DFL Heimspiele in fremden Stadien austragen lassen kann.

DFL-Plan: Auf- und Absteiger bei Abbruch

Das Sportmagazin Kicker hat die Tagesordnung der Konferenzen enthüllt. Demnach habe das DFL-Präsidium die folgenden Beschlussentwürfe (im Wortlaut) für die Klubs der 1. und 2. Bundesliga erarbeitet:

  1. Die Teilversammlungen sollen bestätigen, alle 34 Spieltage bis zum 30. Juni – falls notwendig, auch im Juli – sowie die Relegationsspiele vollständig austragen zu wollen, soweit dies rechtlich zulässig möglich ist.
  2. Sollte die vollständige Beendigung der Spielzeit unmöglich werden, soll dennoch am Grundprinzip eines sportlichen Auf- und Abstiegs zwischen der Bundesliga und der 2. Bundesliga und zwischen der 2. Bundesliga und der 3. Liga unter Beibehaltung der Anzahl von jeweils 18 Klubs festgehalten werden; im Verhältnis zwischen der 2. Bundesliga und der 3. Liga soll das gelten, wenn auch die 3. Liga die Spielzeit in vergleichbarem Umfang wie die 2. Bundesliga absolviert hat.

DFL will Heimspiele in fremden Stadien ermöglichen

Darüber hinaus sollen die folgenden Satzungsänderungen auf den Mitgliederversammlungen beschlossen werden:

1. In der Spielzeit 2019/20 kann der DFL e.V. aus übergeordneten zwingenden rechtlichen, organisatorische und/oder sicherheitstechnischen Gründen kurzfristig anordnen, dass ein Spiel in einem anderen Stadion auszutragen ist. Sofern keinen der beteiligten Klubs ein Verschulden an dem Wechsel des Stadions trifft, trägt der DFL e.V. die durch den Stadionwechsel entstandenen Mehrkosten für die Austragung des Spiels.

2. Beschließt das Präsidium des DFL e.V. abweichende Zeiträume für das Ende des Spieljahres in der Spielzeit 2019/20 und für den Beginn des Spieljahres in der Spielzeit 2020/21, tritt anstelle des 1. 7. und des 30.6. der jeweils erste und letzte Tag des gemäß § 5 Spielordnung festgelegten Spieljahres.

Diese Satzungsänderung betrifft ebenso die Bestimmungen für Spielerlaubnis und Vereinswechsel (Anm. des Kickers). Voraussetzung: Die DFL legt abweichende Wechselperioden fest, die bisher für die Zeiträume 1. Juli bis 31. August (Transferperiode I) und 1. Januar bis 31. Januar (Transferperiode II) gelten.

5 Wechsel in der Bundesliga?

Darüber hinaus sollen die Klubs der Bundesliga eine Satzungsänderung zustimmen, die bis zum Ablauf der aktuellen Saison fünf Auswechslungen zulässt. Demnach hätte jede Mannschaft die Möglichkeit, drei Mal pro Spiel und zusätzlich in der Halbzeitpause Auswechslungen zu tätigen.

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(Photo by Jörg Schüler/Bongarts/Getty Images)

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