DFB-Sportgericht weist Freiburg-Einspruch ab!

News | Der SC Freiburg legte Einspruch gegen die Niederlage im Vergleich mit dem FC Bayern München ein, da dieser kurzzeitig mit zwölf Spielern auflief. Das DFB-Sportgericht sieht die Schuld allerdings beim Schiedsrichtergespann.
DFB-Sportgericht: Einsatz eines nicht spielberechtigten Akteurs kann FC Bayern nicht angelastet werden
Der FC Bayern München lief beim 4:1-Erfolg über den SC Freiburg für wenige Sekunden mit zwölf Feldspielern auf, denn Kingsley Coman (25) blieb auf dem Rasen, obwohl seine Auswechslung angestrebt wurde. Allerdings wurde die falsche Nummer angezeigt. Die Breisgauer legten schließlich Einspruch gegen die Wertung ein.
Somit musste sich das DFB-Sportgericht mit dem Vorfall auseinandersetzen. Die Entscheidung fiel am heutigen Freitag. Am Endresultat wird sich nichts ändern, weil dem FC Bayern „der schuldhafte Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers nicht angelastet werden kann“.
Vielmehr sei die Spielfortsetzung mit zwölf Mann im Wesentlichen auf ein schuldhaftes Fehlverhalten des Schiedsrichtergespanns um Christian Dingert (41) zurückzuführen. Stephan Oberholz, Vorsitzender des DFB-Sportgerichts, erklärte: „Zunächst gehen wir davon aus, dass alle Spieler des FC Bayern spielberechtigt waren. Ungeachtet dessen reicht der allenfalls geringfügige, hinter dem Fehlverhalten der Schiedsrichter zurücktretende Verschuldungsbeitrag der Bayern auch unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit nicht aus, um die gravierende Rechtsfolge einer Spielumwertung zu rechtfertigen.“
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Weiter führte er aus: „Der Vierte Offizielle hat die beiden Auswechselspieler auf das Spielfeld gewiesen, ohne dass er – ebenso wie der Schiedsrichter – darauf geachtet hatte, ob zuvor die auszuwechselnden Spieler den Platz verlassen hatten. Dabei haben sie übersehen, dass kurzfristig zwölf Spieler auf dem Feld waren. Ihren Prüfpflichten hinsichtlich Spieleranzahl und Mannschaftsstärke sind sie nicht nachgekommen. “
Der SC Freiburg kündigte mittags an, keinen Einspruch gegen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts einzulegen, betonte aber, dass sich nach dem Urteil weiter die Frage stelle, ob die bestehende Verfahrensregeln auch künftig in dieser Form sachgerecht sei.
(Photo by Matthias Hangst/Getty Images)
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