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90PLUS » 50+1-Regel: DFL rechtfertigt Ausnahmen für drei Vereine
Bundesliga

50+1-Regel: DFL rechtfertigt Ausnahmen für drei Vereine

Yannick Lassmann
13.11.21, 13:51
Yannick Lassmann
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Im Bild: Das Logo der DFL (Deutsche Fußball Liga)
Photo: Imago

News | Das Bundeskartellamt bemängelte die Ausnahmen für Leverkusen, Wolfsburg und Hoffenheim im Rahmen der 50+1-Regel. Die DFL will trotzdem daran festhalten.

DFL:  50+1 „wird nicht durch erteilte Förderausnahmen konterkariert“

Das Bundeskartellamt hatte auf Anfrage der DFL die 50+1-Regel als „kartellrechtsneutral“ eingestuft. Die Ausnahmen für Bayer Leverkusen, den VfL Wolfsburg und die TSG 1899 Hoffenheim dagegen nicht. Daher sollte der Ligaverband die Regelung in Zusammenarbeit mit den Klubs überarbeiten.

Nach Informationen der Sportschau, vertritt die DFL allerdings einen anderen Standpunkt. Das Präsidium erklärte in einem Schreiben, dass es die vorläufige Beurteilung in der entscheidenden Frage nicht teile. Die Ausnahmen seien aus ihrer Sicht wettbewerbskonform.

 

„Die mit der Grundregel verfolgten Ziele werden nicht durch die erteilten Förderausnahmen konterkariert, sondern setzen sich in der Regelung zur Förderausnahme – wenn auch in anderer Ausgestaltung – konsistent fort“, heißt es in der DFL-Mitteilung. Zudem hätten einige „Argumente und Tatsachen“  vom Kartellamt „noch keine oder keine hinreichende Berücksichtigung gefunden“.

50+1 am Scheideweg – Am Ende können alle gewinnen

Der Ligaverband betonte, dass es eine „unverhältnismäßige Bevorteilung im sportlichen Wettbewerb“ nicht gebe. Dies begründete unter anderem mit einer Tabelle, die aufzeigte, wie oft die drei Klubs die europäischen Wettbewerbe verpasst hätten.

Darüber hinaus hätten sich im Vergleich mit anderen Top-Ligen seit 2010 in der Bundesliga die meisten unterschiedliche Vereine für den Europapokal qualifiziert, was „die langfristige Ausgeglichenheit des Wettbewerbs“ dokumentiere.

Außerdem bezog sich die DFL auf die „finanzielle Stabilität“, die in Leverkusen, Hoffenheim und Wolfsburg vorhanden sei. Die drei von der 50+1-Regel ausgenommen Klubs hätten eine „andere Form der Verbundenheit mit ihren Eigentümern“, als es bei sonstigen Investoren der Fall sei.

Dadurch sei „die Wahrung sportlich-sozialer Belange“ oder „die Berücksichtigung der kulturellen und sozialen Funktion des Sports“ gesichert.

Öffentlich wollte sich die Ligaführung jedoch nicht zu der komplizierten Thematik äußern. Stattdessen wolle sie mit dem Bundeskartellamt in „lösungsorientierte Gespräche“ gehen, in denen es „um Möglichkeiten und Formen von Bestandsschutz für die erteilten Ausnahmen“ gehen solle. Es bleibt also spannend, wie mit der in Fangeisen sehr populären 50+1-Regeln weiterverfahren wird.

(Photo: Imago)

 

 

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