News | Immer wieder wurden Zweifel an der Identität von Bakery Jatta laut. Dies führte sogar zur Anklage gegen den HSV-Profi. Das Amtsgericht Hamburg-Altona stellte das Verfahren jetzt ein.
„Ermittlungsergebnis trägt die Tatvorwürfe nicht“ – Jatta ist unschuldig
Schon vor zweieinhalb Jahren ergaben sich Zweifel an der Identität von Bakery Jatta (23). Seitdem wurde viel recherchiert, ehe die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Verstoßes gegen das Aufenhaltsgesetz gegen den einst aus Gambia geflüchteten HSV-Akteur erhob. Er habe bei der Anreise einen falschen Namen sowie ein falsches Geburtsdatum angegeben, lautete der Vorwurf.
Das Hamburger Abendblatt erfuhr nun, dass das Amtsgericht Hamburg-Altona eine Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnte. „Das Ermittlungsergebnis trägt im vorliegenden Fall die Tatvorwürfe nicht. Die Anordnung von Nachermittlungen ist nicht veranlasst“, hieß es im Schreiben des Amtsgerichts.
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„Weitere Beweismittel, die eine Überführung des Angeschuldigten ermöglichen könnten, liegen nicht vor. Nach dem Ermittlungsergebnis muss hinreichend sicher davon ausgegangen werden, dass der Angeschuldigte Bakery Jatta heißt und am 6.6.1998 geboren wurde“, erklärte das Amtsgericht sein Vorgehen.
Thomas Bliwier, der Anwalt des HSV-Profis, bestätigte dies der dpa: „Die Ablehnung erfolgte aus tatsächlichen Gründen. Die Staatsanwaltschaft konnte nicht darlegen, dass Herr Jatta getäuscht hat.“ Der Fall sei „ausermittelt“. Die Staatsanwaltschaft kann aber noch Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung einlegen.
(Photo by Lars Baron/Getty Images)

