HSV | Offiziell: Kein Gerichtsverfahren gegen Bakery Jatta

8. März 2022 | News | BY Yannick Lassmann

News | Immer wieder wurden Zweifel an der Identität von Bakery Jatta laut. Dies führte sogar zur Anklage gegen den HSV-Profi. Das Amtsgericht Hamburg-Altona stellte das Verfahren jetzt ein.

„Ermittlungsergebnis trägt die Tatvorwürfe nicht“ – Jatta ist unschuldig

Schon vor zweieinhalb Jahren ergaben sich Zweifel an der Identität von Bakery Jatta (23). Seitdem wurde viel recherchiert, ehe die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Verstoßes gegen das Aufenhaltsgesetz gegen den einst aus Gambia geflüchteten HSV-Akteur erhob. Er habe bei der Anreise einen falschen Namen sowie ein falsches Geburtsdatum angegeben, lautete der Vorwurf.

Das Hamburger Abendblatt erfuhr nun, dass das Amtsgericht Hamburg-Altona eine Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnte. „Das Ermittlungsergebnis trägt im vorliegenden Fall die Tatvorwürfe nicht. Die Anordnung von Nachermittlungen ist nicht veranlasst“, hieß es im Schreiben des Amtsgerichts.

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„Weitere Beweismittel, die eine Überführung des Angeschuldigten ermöglichen könnten, liegen nicht vor. Nach dem Ermittlungsergebnis muss hinreichend sicher davon ausgegangen werden, dass der Angeschuldigte Bakery Jatta heißt und am 6.6.1998 geboren wurde“, erklärte das Amtsgericht sein Vorgehen.

Thomas Bliwier, der Anwalt des HSV-Profis, bestätigte dies der dpa: „Die Ablehnung erfolgte aus tatsächlichen Gründen. Die Staatsanwaltschaft konnte nicht darlegen, dass Herr Jatta getäuscht hat.“ Der Fall sei „ausermittelt“. Die Staatsanwaltschaft kann aber noch Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung einlegen.

(Photo by Lars Baron/Getty Images)

Yannick Lassmann

Rafael van der Vaart begeisterte ihn für den HSV. Durchlebte wenig Höhen sowie zahlreiche Tiefen mit seinem Verein und lernte den internationalen Fußball lieben. Dem VAR steht er mit tiefer Abneigung gegenüber. Seit 2021 bei 90Plus.


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