FC Bayern prüft Einspruch nach Fan-Ausschluss in Königsklasse

1. März 2024 | News | BY sid

In einem möglichen Viertelfinale in der Champions League müsste der FC Bayern im Auswärtsspiel auf seine Fans verzichten. Der Rekordmeister prüft jetzt Einspruchsmöglichkeiten gegen das Urteil.

Legt der FC Bayern Einspruch ein?

Fußball-Rekordmeister FC Bayern hat den Fanausschluss im Auswärtsspiel eines möglichen Champions-League-Viertelfinals noch nicht akzeptiert. „Wir haben die Entscheidungsgründe angefordert und prüfen die Möglichkeit eines Einspruchs“, wird Vorstandschef Jan-Christian Dreesen auf der Münchner Homepage zitiert.



Die Disziplinarkommission der Europäischen Fußball-Union (UEFA) hatte die Strafe von einem Auswärtsspiel ohne Fans verhängt, nachdem die Anhänger des Klubs beim Achtelfinal-Hinspiel bei Lazio Rom gegen Bewährungsauflagen verstoßen hatten. Dreesen bedauerte die Vorfälle in Italien.

„Wir hatten bereits im Dezember einen dringenden Appell an unsere Anhänger gerichtet und sie aufgefordert, jegliche weitere Pyro-Aktionen zu unterlassen“, sagte der Vereinsboss, bezeichnete das Urteil aber als „eine sehr harte Entscheidung“: „Der Mannschaft fehlt damit eine wichtige Unterstützung, und es trifft insbesondere die Fans hart, die sich immer korrekt verhalten.“

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Die Bayern-Fans hatten im „Stadio Olimpico“ von Rom Pyrotechnik abgebrannt, zudem warfen sie Gegenstände in den Innenraum. Neben der Sperre wurden die Münchner mit einer Geldstrafe von insgesamt 50.750 Euro belegt.

Bereits im Oktober hatte die UEFA die Bayern wegen des Fehlverhaltens der Anhänger zu 40.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Verbunden war damit auch eine Bewährung von zwei Jahren, gegen die nun verstoßen wurde.

Sollten die Münchner am Dienstag (21.00 Uhr/Prime Video) im Rückspiel gegen Lazio das 0:1 aus dem Hinspiel nicht drehen können und ausscheiden, würde die Strafe auch für die kommende Saison gelten. Das Urteil gilt für alle UEFA-Klubwettbewerbe.

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(Photo by ALBERTO PIZZOLI/AFP via Getty Images)


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