Nach Aussagen gegen Zwayer: Fußball-Anwalt Schickhardt sieht keine rechtliche Grundlage, Bellingham zu belangen

5. Dezember 2021 | Bundesliga | BY Michael Bojkov

News | Christoph Schickhardt ist seit 35 Jahren Anwalt im Fußball. Unter anderem begleitete er den Schiedsrichterskandal um Robert Hoyzer 2005. In einem Interview mit dem kicker äußerte er sich nun zu Bellinghams Aussagen nach dem gestrigen Spiel.

Aussagen von Bellingham „vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt“

Nach der 2:3-Niederlage seines BVB gegen den FC Bayern sorgte Jude Bellingham (18) für Schlagzeilen. In einem Interview kritisierte er die Leistung des Schiedsrichters Felix Zwayer, erwähnte dessen Beteiligung am Betrugsskandal 2005. Dafür kassierte er nun eine Anzeige, auch der DFB-Kontrollausschuss ermittelt gegen den Youngster.



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Wie Anwalt Christoph Schickhardt (66) nun im kicker-Interview erklärte, gebe es keine rechtliche Grundlage, Bellingham anzubelangen. „Seine Aussage ist unanständig, aber nicht zu beanstanden, sie ist ganz klar vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.“ Dennoch seien die Aussagen „unanständig“ gewesen. Zwayer habe damals seine angemessene Strafe „verbüßt und ist resozialisiert. Es ist unredlich und eine Frechheit, diese Geschichte nach 15 Jahren wieder aufzurufen“, so Schickhardt.

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Michael Bojkov

Lahm & Schweinsteiger haben ihn einst zum Fußball überredet – mit schwerwiegenden Folgen: Von Newcastle über Frankfurt bis Cádiz saugt Micha mittlerweile alles auf, was der europäische Vereinsfußball hergibt. Seit 2021 bei 90PLUS und vorwiegend in Spanien unterwegs.