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90PLUS » Sommermärchen-Prozess: Uli Hoeneß als Zeuge vorgeladen
BundesligaFußball News

Sommermärchen-Prozess: Uli Hoeneß als Zeuge vorgeladen

90PLUS
07.03.24, 11:12
90PLUS
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(Photo by Alexander Hassenstein/Getty Images)

Auch 18 Jahre nach Austragung beschäftigt das Sommermärchen 2006 die Öffentlichkeit, insbesondere die Justiz. Seit Mittwoch werden dubiose Millionenzahlungen im Rahmen der WM-Vergabe nach Deutschland untersucht. Ein prominenter Zeuge soll mit seinen Aussagen möglicherweise demnächst Licht ins Dunkel bringen: Uli Hoeneß!

Sommermärchen-Prozess – Uli Hoeneß soll Licht ins Dunkel bringen

Uli Hoeneß soll im Sommermärchen-Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt/Main aussagen. Richterin Eva-Marie Distler sagte zum Auftakt des zweiten Prozesstages am Donnerstag, dass der Ehrenpräsident des Rekordmeisters Bayern München für den 15. April als Zeuge geladen wurde. Grund dafür sind Aussagen von Hoeneß aus den Jahren 2020 und 2021. Damals deutete der mittlerweile 72-Jährige in einem TV-Interview und einem Podcast an, dass er wisse, warum es die dubiosen Millionenzahlungen rund um die Fußball-WM 2006 in Deutschland gegeben habe.

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Am Donnerstag wurden die Aussagen der drei angeklagten früheren Spitzenfunktionäre des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) erwartet. Den ehemaligen Präsidenten Theo Zwanziger und Wolfgang Niersbach sowie dem langjährigen Generalsekretär Horst R. Schmidt werden „Hinterziehung bzw. Beihilfe zur Hinterziehung von Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für das Jahr 2006 in Höhe von über 13,7 Millionen Euro zugunsten des DFB“ zur Last gelegt.

Niersbach, Zwanziger und Schmidt weisen die Vorwürfe zurück. Die Ermittlungen zu den undurchsichtigen Geldflüssen rund um die WM 2006 ziehen sich bereits mehrere Jahre hin. Die Anwälte von Niersbach und Schmidt hatten am Ende des ersten Prozesstages die Verfahrens-Einstellung beantragt. Sollte es dazu kommen, will die Staatsanwaltschaft voraussichtlich den weiteren juristischen Weg beschreiten.

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Zuvor hatte sich die Staatsanwaltschaft offen für eine außergerichtliche Einigung gezeigt. Distler gab zu Protokoll, dass sie sich einem vorzeitigen Prozess-Ende „nicht verschließe“, der „richtige Zeitpunkt“ dafür aber noch nicht gekommen sei. Deshalb sind weiterhin 24 Verhandlungstage bis zum 28. Oktober angesetzt. (SID)

(Photo by Alexander Hassenstein/Getty Images)

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