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90PLUS » „Skandalspiel von Köpenick“: Beschwerden von Kiel und St. Pauli unzulässig
Bundesliga

„Skandalspiel von Köpenick“: Beschwerden von Kiel und St. Pauli unzulässig

90PLUS
28.02.25, 19:00
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Bundesliga Union Bochum
(Photo by Maja Hitij/Getty Images)

Die Berufungen der Bundesligisten Holstein Kiel und FC St. Pauli gegen das Urteil im „Skandalspiel von Köpenick“ sind unzulässig. Das entschied das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bei der mündlichen Verhandlung am Freitag in Frankfurt/Main. Die beiden abstiegsgefährdeten Klubs hatten sich dem Ligakonkurrenten Union Berlin angeschlossen, der die Entscheidung des DFB-Sportgerichts zum Feuerzeugwurf bei der Partie am 14. Dezember gegen den VfL Bochum anfechtet.

Berufungen von Kiel und St. Pauli sind unzulässig

„Für das Ergebnis ist diese juristische Frage nicht so interessant, weil St. Pauli und Kiel die gleiche Argumentation wie Union Berlin vorgetragen haben“, sagte der Bundesgerichts-Vorsitzende Oskar Riedmeyer: „Weder St. Pauli noch Kiel bekommen Punkte. Es geht um die Einschränkung der ‚Unmittelbarkeit‘. Es wäre ein viel zu weit gehendes Auslegungskriterium, wenn jeder Verein Berufung einlegen könnte. Der Kreis derjenigen, die Berufung einlegen dürfen, kann nicht zu groß gezogen werden.“

St. Pauli kündigte eine Prüfung an, „gegebenenfalls gegen diese Entscheidung vorzugehen“, weil man der Begründung nicht folgen könne, so der Hamburger Bundesligist auf seiner Homepage. Kiel und St. Pauli hatten die Zulässigkeit aus ihrer Sicht damit begründet, dass „die Regelung der Rechts- und Verfahrensordnung genau auf einen solchen Fall abzielt“. Diese sieht eine solche Konstellation unter der Voraussetzung vor, dass die Betroffenen ein „unmittelbares berechtigtes Interesse an der Entscheidung nachweisen“.

Auch der DFB-Kontrollausschuss und der VfL Bochum sahen keine Zulässigkeit der Berufungen der beiden anderen Klubs. „Diese Auslegung führt ins komplette Chaos“, sagte Bochums Anwalt Christoph Schickhardt – und ergänzte mit Blick auf St. Pauli und Kiel: „Sie verwechseln das unmittelbare berechtigte Interesse mit Betroffenheit. Sie haben nur Interesse an Punkten.“

Die Partie der Köpenicker gegen Bochum (1:1) war nach Einspruch des VfL und einer mündlichen Verhandlung am 9. Januar mit 0:2 gegen die Berliner gewertet worden. Bochums Torhüter Patrick Drewes war in der Schlussphase des Ligaspiels von einem Feuerzeug getroffen worden, welches aus der Berliner Fankurve geflogen war. Die Partie war nach einer längeren Unterbrechung durch Schiedsrichter Martin Petersen beim Spielstand von 1:1 ohne Drewes fortgesetzt und mit einem „Nichtangriffspakt“ der beiden Teams beendet worden. (SID)

(Photo by Maja Hitij/Getty Images)

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